STV. In seiner Medienkonferenz vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass Sportbetriebe ab 22. Dezember 2020 bis am 21. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen. Die bestehenden Ausnahmen für Kinder und Jugendliche sowie für den professionellen Sport behalten ihre Gültigkeit.
Freizeit- und Sportbetriebe inkl. Fitnesszentren und Sporteinrichtungen werden ab 22. Dezember 2020 geschlossen. Alle Einzel- und Gruppentrainings in den entsprechenden Innenräumen sind untersagt. Einzelsportarten, die draussen ausgeführt werden (wie Joggen, Langlauf, Radfahren etc.) sowie Gruppentrainings bis maximal 5 Personen im freien Gelände bleiben gestattet (Sportarten mit Körperkontakt ausgenommen).
Sportanlagen können aber für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren offen sein. Erwachsene dürfen kleine Kinder in die Anlage begleiten, aber selber keinen Sport treiben. Trainingsaktivitäten im Leistungssport und Profispiele in Sporthallen sind erlaubt, Wettkämpfe finden nur unter Ausschluss von Zuschauern statt.
Die bestehenden Schutzkonzepte Turnsport und Leistungssport des STV behalten ihre Gültigkeit.
Wichtig: Bitte beachtet die aktuellen Vorgaben des jeweiligen Kantons und der Gemeinde, insbesondere bezüglich Turnhallen und Infrastrukturen.
Kurse Januar – März 2021
Das BASPO empfiehlt bis 28. Februar 2021 alle physischen Kurse und Module abzusagen und eine spätere oder virtuelle Durchführung zu planen. Der STV verlängert diese Reglung für alle Kurse bis 31. März 2021 und ist bestrebt möglichst viele Kurse virtuell anzubieten.