Art. 1 Name – Sitz – Verantwortung
1.1 Name:
Kantonal-Schwyzer Turnverband. Der KSTV ist ein Verband im Sinne der Art. 60 ff. ZGB.
1.2. Sitz:
Der Sitz des Verbandes ist der jeweilige Wohnort des Verbandspräsidenten
1.3. Verantwortlichkeit:
Für die Verpflichtung des Verbandes haftet ausschliesslich dessen Vermögen. Eine persönliche finanzielle Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 2 Leitbild
2.1. Der KSTV
– setzt sich als polysportiver Verband…..
Art. 3 Mitgliedschaften
Der KSTV ist Mitglied des Schweizerischen Turnverbandes/STV